Allgemeine Vergabe- und Vertragsbedingungen der xswo GmbH

  1. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind Telefonische und mündliche Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.
  2. Die vorliegende Bestellung gilt nur gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss dieses Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Jede Bestellung ist schriftlich unter Anerkennung dieser Bedingungen innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen/akzeptieren. Die xswo GmbH behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn diese Bestellbestätigung nicht Der Bestellbestätigung beiliegende Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind nur verbindlich, wenn sie seitens der xswo GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  4. Eine Pflicht zum Abruf der Leistungen durch den Auftraggeber besteht Der Leistungsumfang ist geschätzt und entsprechend des tatsächlichen Bedarfs zu erbringen. Wird die Leistung vom Kunden der xswo GmbH nicht mehr gewünscht, so hat die xswo GmbH das Recht sofort durch schriftliche Mitteilung alle weiteren Leistungen zu stornieren. Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn entsteht in keinem Fall.
  5. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter werden nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers des Kunden eingegliedert und sie unterliegen in keiner Hinsicht deren Weisungsbefugnis. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass gegenüber seinen Mitarbeitern durch ihn selbst oder einen von ihm Beauftragten tatsächlich Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse wahrgenommen werden.
  6. Die Auftragnehmer und die xswo GmbH werden über alle Vorgänge, Betriebseinrichtungen, betriebliche Anlagen und sonstige Geschäftsgeheimnisse, die Ihnen im Zusammenhang mit der Lieferung/Leistung bekannt werden, Dritten gegenüber Stillschweigen Dieses gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, die von der diese Information empfangenden Partei nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten ohne Verstoß gegen einen Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls nicht, soweit die Vertragspartner aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenlegung der erhaltenen Information gezwungen werden. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Erfüllung der Bestellung.
  7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, bei der auftragsgemäßen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftragsgebers und dessen Kunden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG einzuhalten und das Fernmeldegeheimnis §§ 88 ff. TKG zu wahren. Er sichert zu, bei der Durchführung der Arbeiten nur Erfüllungsgehilfen einzusetzen, die auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schriftlich verpflichtet sind. Die betroffenen Erfüllungsgehilfen sind zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut zu machen.
  8. Liegt eine einzelvertragliche Regelung zur Bestellung vor, so gelten diese Bedingungen ergänzend.
  9. Sind besondere Vorschriften über Material und Beschaffenheit nicht angegeben, so ist in handels- und verkehrsüblicher brauchbarer Ausführung, wie sich nach dem Stande der Erfahrung und Technik gefordert werden kann, zu Materialien für elektronische Anlagen, elektrische Maschinen und Apparate müssen den neusten Bestimmungen des Verbandes Elektrotechniker entsprechen. Im Übrigen sind die bestehenden Maße, Ausführungsnormen und Gütevorschriften des Deutschen Normenausschusses (DIN) zu beachten. Soweit eine Bezeichnung von Waren mit dem DIN- Zeichen eingeführt ist, sind diese mit dieser Bezeichnung zu liefern.
  10. Ersatzlieferungen/Leistungen sowie die ganze oder teilweise Übertragung des Auftrages an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Werden auf Grund der Lieferung/Leistung Ansprüche wegen Patentverletzungen oder sonstigen Rechten Dritter gegen die xswo GmbH erhoben, so hat der Auftragnehmer die xswo GmbH von sämtlichen Forderungen freizustellen.
  11. Daten, Modelle, Muster, Zeichnungen der xswo GmbH bleiben Eigentum der xswo GmbH; sie sind nach der Erledigung des Auftrages unaufgefordert zurückzugeben. Dem Auftraggeber stehen alle Rechte am Ergebnis sowie an Erfindungen der vom Auftragnehmer gemäß dieser Bestellung durchzuführenden Leistung zu. Vom Auftragnehmer gelieferte Muster gehen mangels besonderer Vereinbarung kostenlos in das Eigentum der xswo GmbH über.
  12. Die gestellte Liefer-/Leistungsfrist ist unter allen Umständen Ist die Einhaltung der Frist von Anfang an unmöglich, so wird der Auftrag rückwirkend ungültig. Eine Fristverlängerung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der xswo GmbH. Ergibt sich während der Ausführung des Auftrages die Unmöglichkeit, den vereinbarten Termin einzuhalten, so ist die xswo GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Unterlässt der Auftragnehmer eine solche Mitteilung, so ist xswo GmbH unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, ohne weitere Nachfrist vom Auftrag zurückzutreten.
  13. Bei Verzug des Auftragnehmers ist die xswo GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines infolge des Verzuges entstandenen höheren Schadens, einschließlich entgangenen Gewinns, behält sich die xswo GmbH
  14. Mangels besonderer Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer für die Güte und Brauchbarkeit der Lieferung/Leistung dergestalt Gewähr, dass er alle innerhalb eines Jahres auftretenden Schäden – inklusive der Mangelfolgeschäden – kostenlos beseitigt oder nötigenfalls die unbrauchbare Leistung durch eine einwandfreie Kostenlos Transport-, Prüfungs-, Material- und sonstige Nebenkosten trägt der Auftragnehmer. Misslingt nach Ansicht der xswo GmbH die Nachbesserung bzw. Nachlieferung, hat der Auftragnehmer Schadenersatz zu leisten. Das Rücktrittsrecht der xswo GmbH bleibt vorbehalten. Diese Regelung gilt insbesondere auch für Mängel und Schäden, die auf Produktions- und/oder Materialfehler auf Seiten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
  15. Die Ware reist bis zur angegebenen Versandadresse auf die Gefahr des Die Berechnung von Transportversicherungskosten wird nicht anerkannt.
  16. Rechnungen sind in geforderter Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer, des Bestelldatums ä. Angaben und gemäß den steuerlichen Anforderungen einzureichen. Grundsätzlich sind Rechnungen per Post zu überstellen. Rechnungen in elektronischer Form werden von der xswo GmbH nur akzeptiert, wenn diese an folgende Mailadresse gesandt werden: abrechnung@xswo.de. Die entsprechenden Leistungsnachweise sind zusammen mit der Rechnung zu senden.
  17. Die Zahlung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, 60 Tage nach Erhalt der prüffähigen Rechnung. Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor Abnahme der Leistung/Lieferung.
  18. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die auf Grund der Lieferung/Leistung entstehende Forderung abzutreten. Die xswo GmbH ist nicht verpflichtet eine solche Abtretung zu beachten.
  19. Der folgende Projektschutz gilt während der Laufzeit dieser Bestellung und danach für den Zeitraum von zwölf Monaten: Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen verpflichten sich das gemäß dieser Bestellung bezeichneten Projekt weder direkt noch indirekt über Dritte als Auftrag beim Kunden Endkunden anzunehmen. Bei einem Verstoß gegen diesen Projektschutz zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe. In besonderen Fällen wird die Höhe bereits in der Bestellung festgeschrieben.
  20. Die Annahme eines Auftrages durch den Auftragsnehmer gilt zugleich als dessen Zusicherung, dass die zu liefernde Ware freies Eigentum desselben Im Eigentum Dritter befindlicher Ware darf nicht geliefert werden.
  21. Jede Lieferung/Leistung ist unverzüglich mit einem spezifizierten Lieferschein/Leistungsnachweis
  22. Bei Ausführung der Bestellung (Auftragsdurchführung) sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik und der Sicherheitstechnik sowie der allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen Regeln zu Gefährliche Stoffe sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Die vorstehenden Verpflichtungen sind Teile des Auftrages und der Gewährleistung.
  23. Haftung: Ansprüche des Auftragnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Auftragnehmers, aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der xswo GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die xswo GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der xswo GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  24. Datenschutz: Der Auftragnehmer ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der xswo GmbH, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftragnehmers vorliegt. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten von Dritten (z.B. Mitarbeiter, Kunden) übermittelt, versichert dieser, dass die Einwilligung der Dritten eingeholt wurde. Der Auftragnehmer stellt die xswo GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. Die Rechte des von des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
    • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
    • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
    • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
    • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
    • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
    • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
    • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
    • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Zur Ausübung der Rechte, wird der Betroffene gebeten sich per E-Mail an die xswo GmbH oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Die Parteien schließen einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung, sofern gesetzlich erforderlich, auf den hiermit Bezug genommen wird.

  1. Erfüllungsort, soweit nicht anders vorgegeben, und Gerichtsstand ist der Sitz der xswo
  2. Selbständigkeit des Lieferanten/Auftragnehmers:
    1. Der Auftragnehmer versichert, Selbständiger im Sinne von 14 BGB zu sein.
    2. Hinweis: Die Mindestanforderungen beinhalten u.a. die folgenden Versicherungszugehörigkeiten: Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung sowie eine angemessene Altersvorsorgeversicherung.
    3. Bei objektiven Zweifeln an der Selbständigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Status als Selbständiger bei der Deutschen Rentenversicherung Bund klären zu Dazu hat der Auftragnehmer innerhalb eines Monats nach Bestelldatum bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Feststellungsantrag zu stellen.
    4. Stellt sich nach Akzeptanz der Bestellung heraus, dass der Auftragnehmer entgegen der von ihm abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne von § 14 BGB gilt, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Aufwendungen – insbesondere Sozialversicherungsbeiträge, Rückzahlung des Vorsteuerabzugs – erstatten, die dem Auftraggeber/Besteller infolge der Scheinselbständigkeit des Auftragnehmers Darüber hinaus ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung der Bestellung bzw. eventueller gesonderter Einzelverträge berechtigt.
  1. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

xswo GmbH, Gräfelfing                                                                                                                                                     

Stand: Jan 2021

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